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AGB

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Informationen vor Vertragsschluss bei Fernabsatzverträgen

Vertragspartner:
Ihr Vertragspartner bei allen Kaufverträgen, die über diese Website geschlossen werden, ist die:
Christen Swiss B.V.
Laageinde 13B
4191 NR Geldermalsen
Nederland
Kvk: 08207362
BTW nr.: NL821314117B01
Rabobank: 1495.89.182
IBAN: NL38 RABO 0149 5891 82
BIC: RABONL2U

Zustandekommen des Vertrages:
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei www.christenswiss.nl. aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar. Die Annahme erfolgt nach Prüfung der Bestellung in einer separaten E-Mail.

Produktbeschreibung:
Eine ausführliche Produktbeschreibung und die wesentlichen Merkmale der Waren entnehmen Sie bitte den Angeboten auf der Seite www.christenswiss.nl.

Lieferungen:
Die Lieferung erfolgt auf Grundlage der im Christenswiss.nl Shop angegebenen Preise. Die Belieferung erfolgt per verschiedene zahlungsmöglichkeiten, zum beispiel,
oder gegen Vorkasse. Eine Belieferung per Nachname scheidet aus.

Info über Gewährleistung und Garantie:
Neben der Gewährleistung der untenstehenden AGB gewährt Christen Swiss B.V. für Hauptgeräte eine Standardproduktgarantie von mindestens 12 Monaten ab Kaufdatum.
Wenn ein Hauptgerät während der Dauer der Garantiezeit nicht gemäß den Spezifikationen funktioniert, wird Ihr Gerät repariert oder ersetzt.

Informationen zum elektronischen Vertragsabschluss:
Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss. Der Vertragstext ist dem Besteller zugänglich. Der Besteller kann vor der Bestellung seine Angaben überprüfen und im Bedarfsfalle mit den üblichen Funktionen der PC-Tastatur korrigieren. Mittels einer Annahmeerklärung in Form einer elektronischen Auftragsbestätigung informieren wir den Besteller unverzüglich, sobald wir sein durch Mausklick abgegebenes Angebot angenommen haben.

Allgemeine Verkaufsbedingungen:

Allgemeines – Geltungsbereich:

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Insbesondere wird einem Abtretungsverbot oder einer Abtretungsbeschränkung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmern ausdrücklich widersprochen.

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck mit uns abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Lieferungen und Leistungen:

Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Eigentumsvorbehalt:

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Unternehmer gemäß der nachfolgenden Ziffern 3. – 7 vor.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern und zu verarbeiten. Der Unternehmer tritt uns bereits jetzt sicherheitshalber alle Forderungen bezüglich der Ware in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) gegen einen Dritten erwachsen. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderungen für dessen Rechnung auf eigenen Namen bis auf Widerruf ermächtigt. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz Verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen können wir verlangen, dass der Unternehmer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Außerdem sind wir dann berechtigt, die Forderungsabtretung dem Kunden des Unternehmers offenzulegen.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verbindung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Bei Zugriffen Dritter auf die Wäre, insbesondere durch Pfändungen, hat der Unternehmer auf das fremde Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Zahlungsbedingungen:
Bitte leisten Sie alle Zahlungen unter Angabe Ihrer Bestellnummer auf Konto von: Christen Swiss B.V.
Die Kosten für die Überweisung trägt der Kunde. Unter der Verwendung der IBAN Nummer fallen keine zusätzlichen Gebühren für eine Auslandsüberweisung an.
Eine nachträgliche Korrektur der Rechnung bei fehlender, falscher oder unvollständiger Ust.-ID des Unternehmers ist ausgeschlossen. Ferner behält sich Christen Swiss in diesem Fall das Recht vor, die in Deutschland, Schweitz, Österreich und den Niederlanden gültige Mehrwertsteuer nachträglich zu berechnen.
Die Kaufpreiszahlung ist im Falle der Lieferung auf Rechnung 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen durch uns mit Dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht einem Unternehmer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere der Mängelbeseitigung) steht.
Die Anrechnung der Zahlung auf mehrere offene Forderungen erfolgt gemäß.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

Gewährleistung:

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von eine Woche ab Kenntnis des Mangels uns schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wählt ein Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

 

 

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